Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner
Kanzleisitz in Hamburg:
Seit 2002
Zugelassen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
am Landgericht Hamburg und am Amtsgericht Hamburg-Blankenese.
Vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer vor dem
BGH
(hier besteht eine Singularzulassung)
Qualifikationen:
Rechtsanwalt, Volljurist (1. und 2. Staatsexamen)
Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth
(fakultatives Wirtschaftstudium, Schwerpunkt: Banken mit Finanzen)
Wissenschaftliche Arbeiten:
Rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher
Vergleich von
Immobilienkapitalanlagen aus Sicht des Privatanlegers in Deutschland
Analyse eines Zweitmarktes für Fondsbeteiligungen
Organisierte Kriminalität und Geldwäsche am Beispiel des
weltweiten Kokainhandels
Medienreferenzen:
Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Financial
Times Deutschland,
Deutschlandfunk, MDR, NDR Info (Radio)
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